Vermittlungstiere
Generell gilt für Meerschweinchen:
- Niemals alleine! Entweder ziehen sie zu zweit aus oder einzeln zu mind. einem Meerie dazu.
- Je mehr Platz desto besser! Optimal ist ein Gehege-Mindestmaß von 1/2 m2 pro Tier. Wichtig ist außerdem, dass die Tiere genug Ausweich- und Versteckmöglichkeiten haben.
- Unsere Schweinchen werden gegen Schutzvertrag (s.u.) und Schutzgebühr abgegeben. Der Schutzvertrag regelt z.B., dass mit den Tieren nicht gezüchtet werden darf und andere Dinge, um das Wohlergehen der Kleinen sicher zu stellen. Die Schutzgebühr beträgt 20 € für Weibchen und 35 € für Kastraten.
angefragt heißt, dass ein oder mehrere Interessenten nach dem Schweinchen gefragt haben, aber noch nichts fest ausgemacht ist.
Bei Interesse schreiben Sie uns einfach an. Ein unverbindlicher Eintrag auf der Warteliste ist immer möglich, auch wenn die Schweinchen als angefragt oder reserviert angegeben sind. Eventuell ergibt sich ja auch etwas anderes, z.B. dass wir neue Tiere aufnehmen oder jemanden kennen, der ein passendes Tier abzugeben hat.
Wir helfen Ihnen auch gerne vor Ihrem Gehegekauf- oder Gehegebau.
Natürlich unterstützen wir auch nach der Vermittlung bei Fragen oder Problemen.
Ganz ausführliche und tolle Haltungstipps finden Sie hier:
Und so sieht der komplette Schutzvertrag aus:
Schutzvertrag
zur Übereignung von _____ Meerschweinchen an Herrn/Frau/Fam. __________________________________________________________________ Anschrift ________________________________________________________________________ Telefon ______________________________ Handy _____________________________________ e-Mail_______________________________________
Bezeichnung des Tieres / der Tiere: 1. Name _______________________________________ Geburtsdatum ___________________________________ Rasse __________________________________________ Farbe ___________________________________________ Besondere Kennzeichen/ Gesundheitszustand ___________________________________________ ________________________________________________________________________________ O weiblich O männlich O kastriert
2. Name _______________________________________ Geburtsdatum ___________________________________ Rasse __________________________________________ Farbe ___________________________________________ Besondere Kennzeichen/ Gesundheitszustand ___________________________________________ ________________________________________________________________________________ O weiblich O männlich O kastriert
Haltung der Tiere: Schon vorhandene Tiere: ___________________________________ Größe des Geheges: ____________________________________ O Innenhaltung O Außenhaltung Sonstiges: _________________________________ ________________________________________________________________________________
§ 1 Schutzvertrag Der Schutzvertrag wird zum Wohlergehen des Tieres abgeschlossen.
§ 2 Allgemeine Haltungsanforderungen Der/Die Empfänger verpflichtet/en sich · das Tier im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften und artgerecht zu halten. · artgerecht heißt, dass die Tiere genügend Platz haben, ihnen täglich frisches und sauberes Wasser und Futter gegeben wird, die Einstreu sauber und trocken ist und ein Zusammenleben mit mindestens einem Artgenossen gewährleistet sein muss. · Außenställe sind so zu bauen, dass die Tiere nicht entlaufen können und gegen Fressfeinde gesichert sind. · mit den Tieren nicht zu züchten und es nicht für Tierversuche weiterzugeben. · Quälereien und Misshandlungen auch durch Dritte zu verhindern.
§ 3 Tierarzt Der/Die Empfänger verpflichtet/en sich außerdem, · jederzeit die tierärztliche Versorgung der Tiere zu gewährleisten. · bei Unterbringung von männlichen und weiblichen Meerschweinchen in einem Käfig die männlichen Tiere unverzüglich beim Eintritt der Geschlechtsreife von den weiblichen zu trennen oder vom Tierarzt kastrieren zu lassen. Werden dennoch Jungtiere geboren, ist die Übergeberin zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit einem Schutzvertrag der Übergeberin an Dritte abgegeben werden. · die Tötung der Tiere nur bei zwingenden medizinischen Gründen und durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen.
§ 4 Weitergabe und Rückgabe · Die Weitergabe des Tieres/ der Tiere ist nur nach Rücksprache mit der Übergeberin erlaubt, um gemeinsam eine Regelung zum Wohle der Tiere zu finden. · Eine Rücknahme des Tieres/ der Tiere erfolgt unentgeltlich.
§ 5 Sonstiges · Die Übergeberin hat das Recht, das übernommene Tier/ die übernommen Tiere vor Ort zu kontrollieren. Verstößt der neue Besitzer gegen den Schutzvertrag und setzt Verbesserungsvorschläge nicht um, hat er das Tier/ die Tiere zurückzugeben. · Die Übergeberin übernimmt keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende charakterliche oder gesundheitliche Defizite oder Schwangerschaft. · Die Abgabe erfolgt per Schutzvertrag gegen eine Schutzgebühr von _______ Euro.
Vorliegenden Schutzvertrag habe ich gelesen, verstanden und erkenne ihn an:
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